Nicht vier Eigenschaften. Vier Sätze, die man nachhalten kann — jeder mit dem Mechanismus dahinter, der ihn trägt.
01Antwort binnen 24 Stunden.
Jede Anfrage, werktags. Auch wenn die Antwort zunächst nur lautet, wer sich bis wann darum kümmert.
Jede E-Mail und jeder Anruf wird als Vorgang mit Frist angelegt. Was bis 17 Uhr eingeht, ist am nächsten Werktag beantwortet — die Frist läuft sichtbar mit, nicht im Kopf eines Einzelnen.
02Jahresabrechnung binnen vier Monaten.
Nach Ablauf des Kalenderjahres. Ohne Nachfragen, ohne Vertröstung.
Gebucht wird das Jahr über, nicht im Februar. Jeder Beleg wird beim Eingang zugeordnet, die Heizkostenabrechnung ist beauftragt, bevor abgelesen wird. Am 1. Januar fehlen nur noch die Ablesewerte.
03Jeder Beschluss bekommt ein Datum.
Und einen Status, den jeder Eigentümer jederzeit einsehen kann. Beschlüsse, die niemand weiterverfolgt, sind der häufigste Grund, eine Verwaltung zu wechseln.
Das Gesetz verlangt eine Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG). Wir führen sie nicht als Archiv, sondern als Arbeitsliste: neben jedem Beschluss stehen ein Termin und ein Name, und offene Punkte stehen oben.
04Volle Einsicht, jederzeit.
Konten, Belege, Verträge, laufende Vorgänge. Nicht auf Anfrage, sondern permanent.
§ 18 Abs. 4 WEG gibt jedem Wohnungseigentümer das Recht, in die Verwaltungsunterlagen zu sehen. Bei uns muss dafür niemand einen Grund nennen und keinen Termin erbitten: Wir legen laufend ab und geben heraus.
Diese vier Zusagen stehen in unserem Verwaltervertrag. Wenn wir sie nicht halten, können Sie uns daran messen.